ANFORDERUNGEN AN DIE STEUERERKLÄRUNG VON EXPATRIATES IN MALAYSIA – Ein Webinar von EUROCHAM und Crowe Malaysia
Die Europäische Handelskammer in Malaysia (EUROCHAM) veranstaltete am 14. April 2022 ein Webinar zu den Anforderungen an die Steuererklärung von Expatriates in Malaysia. Es wurde von EUROCHAM organisiert und moderiert und zu Gast waren Referentinnen der Wirtschaftsprüfungs- und Consultingfirma Crowe Malaysia.
Die beiden Expertinnen für Steuerrecht Shalina Jaafar und Monaliza Mohd Ali haben einen generellen Überblick über das malaysische Steuersystem gegeben und sind auf die Fragen „wie sich Expatriates an das malaysische Steuerrecht halten “ oder „wie man seinen steuerlichen Aufenthaltsstatus bestimmt“ eingegangen. Außerdem war ihre Erklärung, zur Einreichung der Steuererklärung (2021) über „e-Filing“ sehr anschaulich.
Am Anfang des Vortrags wurde über die verschiedenen Steuersätze aufgeklärt. Da, Expatriates sowohl in eine pauschale als auch progressive Besteuerung fallen können, ist es wichtig zu verstehen wann man sich als Expatriate für die vorteilhaftere progressive Besteuerung qualifiziert. Sobald man als Expat unter den „Resident“ Status fällt, qualifiziert man sich für die progressive Besteuerung und ist zu Steuerabzügen berechtigt. Andernfalls wird ein pauschaler Satz von 30% als Einkommensteuer angewendet und Steuerabzüge sind nicht möglich.
Aufenthaltsstatus – grundsätzliche Regelung: abhängig von der physischen Präsenz in Malaysia
- In Malaysia für weniger als 60 Tage: Nicht Einkommensteuerpflichtig
- Zwischen 60 und 182 Tage (=Non-Resident): Pauschalsteuersatz von 30 Prozent
- Länger als 182 Tage (=Resident): Progressiver Steuersatz
Was von Shalina Jaafar besonders hervorgehoben wurde ist, dass der Ankunftstag (auch wenn nur wenige Minuten) als „Tag“ zählen.
Im Weiteren wurde auch erläutert welche allgemeinen Verbindlichkeiten für individuell Einkommenssteuerpflichtige gelten und welche Konsequenzen im Falle von verspäteter Zahlung auftreten.
Besonders jetzt ist für private Personen relevant, dass bis zum 30. April die Einkommenssteuer eingereicht und bezahlt sein muss – also nur noch wenige Tage Zeit 😉. Im Falle einer verspäteten Zahlung wird eine Strafzahlung von 10% der Einkommensteuer fällig.
Auch hat Monaliza Mohd Ali genau erklärt wie man seine Steuererklärung über e-Filing einreicht. Die hierfür benötigte Form ist in der Regel „M (e-M)“ für Expatriates mit (Non-Resident Status) und BE (e-BE) für Expats mit (Resident Status).
Am Ende des aufklärenden Vortrags konnten die beiden Expertinnen in der Q & A Session noch weitere Fragen der Teilnehmer beantworten.
TOP Beraten dankt EUROCHAM und, Shalina Jaafar und Monaliza Mohd Ali von Crowe Malaysia für das informative Webinar und ihre freundlichen Ratschläge.